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Samstag, 19. April 2008 um 23:14 |
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Pokerturniere dürfen verboten werden, wenn die Teilnehmer Startgelder entrichten müssen. Das entschied das Verwaltungsgericht Münster in einem am Montag bekanntgewordenen Eilbeschluß.
Das Gericht bestätigte damit ein Verbot der Stadt Rheine, die ein öffentliches Pokerturnier der Poker-Bundesliga untersagt hatte. Der Veranstalter wollte regelmäßig Turniere in einer öffentlichen Gaststätte organisieren. Dafür sollte ein Startgeld von 15 Euro pro Teilnehmer erhoben werden. Als das städtische Ordnungsamt das Turnier untersagte, änderte der Veranstalter sein Konzept und wollte im Rahmen eines Wohltätigkeits-Turniers nur noch eine Spende für eine gemeinnützige Einrichtung von den Teilnehmern erheben. Auch diese Form des Turniers wurde von der Stadt verboten.
Das Verwaltungsgericht entschied nun in seinem Eilbeschluss, dass die dagegen gerichtete Klage des Veranstalters voraussichtlich keinen Erfolg haben wird. Pokerturniere der Poker-Bundesliga seien unerlaubte öffentliche Glücksspiele, soweit ein Entgelt von den Spielern erhoben wird. Poker sei in der vorgesehenen Form ein Glücksspiel, weil der Spieler gegen einen Geldeinsatz um einen vom Zufall abhängigen Gewinn spiele, hieß es.
Auch das von den Veranstaltern geplante Wohltätigkeits-Turnier sei nicht zulässig, da durch die Teilnahme an diesem Turnier für die anderen entgeltpflichtigen Turniere an anderen Orten geworben werde. Damit sei es eine verbotene Werbung für unerlaubtes öffentliches Glücksspiel. Quelle: Yahoo News, Link zum Original-Artikel Zurück zur Pressespiegel-Übersicht
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